Steinkohle, Koks und Anthrazitkohle, die in loser Schttung befrdert werden, unterliegen nicht den Bestimmungen des ADN, wenn

a) die Temperatur der Ladung vor, whrend oder unmittelbar nach der Beladung des Laderaums mit einem geeigneten Messverfahren bestimmt wurde und 60 C nicht berschreitet,

b) die vorgesehene Befrderungsdauer ohne Temperaturberwachung, die in der nachfolgenden Tabelle in Abhngigkeit von der Temperatur der Ladung vor, whrend oder unmittelbar nach der Beladung des Laderaums aufgefhrte maximale Anzahl an Tagen nicht berschreitet:

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| maximale Verladetemperatur in C | maximale Reisedauer in Tagen |
+----------------------------------+------------------------------+
| 60                               | 10                           |
| 50                               | 18                           |
| 40                               | 32                           |
| 30                               | 57                           |
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c) im Falle, dass die tatschliche Befrderungsdauer die unter b) genannte maximale Reisedauer berschreitet, ab dem ersten Tag der berschreitung eine Temperaturberwachung sichergestellt ist. Das erforderliche berwachungsgert muss sich ab dem ersten Befrderungstag nach der maximalen Reisedauer an Bord befinden,

d) der Schiffsfhrer bei der Beladung in nachweisbarer Form Instruktionen erhlt, wie im Falle einer wesentlichen Erwrmung der Ladung zu verfahren ist.